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   OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00   

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https://dejure.org/2000,9404
OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00 (https://dejure.org/2000,9404)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2000 - U (Kart) 40/00 (https://dejure.org/2000,9404)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2000 - U (Kart) 40/00 (https://dejure.org/2000,9404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz ; Zurückweisung des Verfügungsantrags ; Befriedigungsverfügung ; Effektiver Rechtsschutz; Marktstarkes Unternehmen ; Kartellrechtliches Gebot der Gleichbehandlung

  • Judicialis

    GWB § 20 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 26 Abs. 2 Satz 2 a.F.; ; GWB § 130 Abs. 2 n. F.; ; ATB § 5.3 Nr. b) 1. Spiegelstrich; ; ATB § 1.2 Nr. a); ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Zulassung zu einer Messe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 81 O (Kart) 186/00
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 11.01.1995 - 16 W 73/94

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00
    Freilich rechtfertigt sich der Erlass einer Befriedigungsverfügung im allgemeinen nicht schon alleine aus dem Umstand, daß die geschuldete Leistung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen ist und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; Schuschke in Schuschke/Walker, a.a.O.; M. Huber in Musielak, a.a.O.; aA.: OLG Frankfurt a.M., NJW 1975,,392, 393; OLG Koblenz, WuW/E OLG 3893 - reproreife Anzeige; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; Grunsky in Stein/Jonas, vor § 935 IV Rdz. 55; Vollkommer in Zöller, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., § 940 Rdz. 6).

    Der Erlass einer auf endgültige Befriedigung des Erfüllungsanspruchs gerichteten einstweiligen Verfügung kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden außer Verhältnis zu demjenigen Schaden steht, der dem Antragsgegner aus der sofortigen Erfüllung droht (ebenso: OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; OLG Rostock, MDR 1996, 1183; M. Huber in Musielak, a.a.O.; Schuschke in Schuschke/Walker, § 938 Rdz. 16).

  • OLG Düsseldorf, 13.06.1995 - U (Kart) 15/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00
    Jener muß so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen sein oder ihm müssen so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; OLG Köln, OLG Report 1999, 42, 43; OLG München, OLG Report 1996, 136; Grunsky in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., vor § 935 IV Rdz. 55; Heinze in MüKo, Kommentar zur ZPO, § 935 Rdz. 184 a.E.; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 2. Aufl., Vorbemerkung zu § 935 Rdz. 22; M. Huber in Musielak, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 940 Rdz. 14; vgl. zum Meinungsstand auch: Dunkl in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Abschnitt H Rdz. 73).

    Freilich rechtfertigt sich der Erlass einer Befriedigungsverfügung im allgemeinen nicht schon alleine aus dem Umstand, daß die geschuldete Leistung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen ist und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; Schuschke in Schuschke/Walker, a.a.O.; M. Huber in Musielak, a.a.O.; aA.: OLG Frankfurt a.M., NJW 1975,,392, 393; OLG Koblenz, WuW/E OLG 3893 - reproreife Anzeige; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; Grunsky in Stein/Jonas, vor § 935 IV Rdz. 55; Vollkommer in Zöller, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., § 940 Rdz. 6).

  • OLG Rostock, 26.06.1996 - 6 U 395/96

    Zulässigkeit von sogenannten Befriedigungsverfügungen im einstweiligen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00
    Der Erlass einer auf endgültige Befriedigung des Erfüllungsanspruchs gerichteten einstweiligen Verfügung kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden außer Verhältnis zu demjenigen Schaden steht, der dem Antragsgegner aus der sofortigen Erfüllung droht (ebenso: OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; OLG Rostock, MDR 1996, 1183; M. Huber in Musielak, a.a.O.; Schuschke in Schuschke/Walker, § 938 Rdz. 16).
  • OLG Köln, 17.07.1998 - 19 U 50/98

    Antrag eines BGB -Gesellschafters auf Leistung an ihn im einstweiligen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00
    Jener muß so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen sein oder ihm müssen so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; OLG Köln, OLG Report 1999, 42, 43; OLG München, OLG Report 1996, 136; Grunsky in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., vor § 935 IV Rdz. 55; Heinze in MüKo, Kommentar zur ZPO, § 935 Rdz. 184 a.E.; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 2. Aufl., Vorbemerkung zu § 935 Rdz. 22; M. Huber in Musielak, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 940 Rdz. 14; vgl. zum Meinungsstand auch: Dunkl in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Abschnitt H Rdz. 73).
  • OLG München, 22.06.1995 - 29 U 5516/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00
    Jener muß so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen sein oder ihm müssen so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; OLG Köln, OLG Report 1999, 42, 43; OLG München, OLG Report 1996, 136; Grunsky in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., vor § 935 IV Rdz. 55; Heinze in MüKo, Kommentar zur ZPO, § 935 Rdz. 184 a.E.; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 2. Aufl., Vorbemerkung zu § 935 Rdz. 22; M. Huber in Musielak, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 940 Rdz. 14; vgl. zum Meinungsstand auch: Dunkl in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Abschnitt H Rdz. 73).
  • OLG Celle, 09.07.2008 - 13 U 144/08

    Beachtung der "Selbstwiderlegung" der Dringlichkeit im allgemeinen

    Der Erlass einer auf endgültige Befriedigung des Erfüllungsanspruchs gerichteten einstweiligen Verfügung kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden außer Verhältnis zu demjenigen Schaden steht, der dem Antragsgegner aus der sofortigen Erfüllung droht (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2000 - U (Kart.) 40/00.

    Für die Bejahung einer Unverhältnismäßigkeit im o.g. Sinn wird es indes auch hiernach in Fällen wie dem Vorliegenden als erforderlich angesehen, dass der Umsatzanteil, der auf die jeweilige streitgegenständliche Veranstaltung entfällt, etwa 50 % (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 11 W (Kart.) 52/06) oder sogar 60 - 80 % (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. November 2000 U (Kart.) 40/00) des Jahresumsatzes des Antragstellers beträgt.

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2002 - U (Kart) 60/01
    Dies hat der Senat, der in der Vergangenheit verschiedentlich bereits mit vergleichbaren und gegen die Beklagte gerichteten Zulassungsstreitigkeiten befasst worden ist, schon mehrfach so entschieden (vgl. Urteil vom 15.11.2000, Az. U (Kart) 40/00, veröffentlicht in WuW/E DE-R 619, 622, sowie die weiteren Urteile vom 15.11.2000, Az. U (Kart) 43/00, und vom 8.6.1999, Az. U (Kart) 35/98).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2002 - U (Kart) 54/01

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Übernahme von Dienstleistungen für

    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. zuletzt WuW 2001, 285) ist eine auf Befriedigung gerichtete einstweilige Verfügung nur in Ausnahmefällen unter engen Voraussetzungen zulässig.
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